
Eine gemeine Gefahr ist eine Sachlage, bei der eine unbestimmte Zahl von Personen oder zahlreiche Sachwerte von mindestens insgesamt hohem Wert gefährdet sind. Der Begriff taucht in einigen Straftatbeständen und im Polizei- und Ordnungsrecht – als Voraussetzung für polizeiliches Einschreiten - auf und hat auch ins Grundgesetz Eingang gefunden...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeine_Gefahr
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